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  • 13.03.2014 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Werbung für Fahrdienst ist Unternehmens- und Imagewerbung

    | Die Werbung für den Fahrdienst einer Augenklinik ist keine Werbung für konkrete Heilmittel, sondern zulässige allgemeine Firmenwerbung (OLG Köln 22.11.13, 6 U 91/13 n.rkr.). |

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