Üben Freiberufler in einer Personengesellschaft neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit auch eine Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus, färben die erzielten gewerblichen Einkünfte auf die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ab, wenn die gewerblichen Einkünfte eine bestimmte Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Freiberufler, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen nach § 141 Abs. 1, 2 AO deswegen nach Aufforderung durch das FA zum Bestandsvergleich übergehen.
Der Gewinn aus der Veräußerung einer Steuerberater-Einzelpraxis ist nicht gemäß § 18 Abs. 3, § 16, § 34 EStG tarifbegünstigt, sondern unterliegt als laufender Gewinn der Regelbesteuerung, wenn trotz Übertragung ...
Die weitere Lagerung von eingefrorenen Eizellen bei einer Fruchtbarkeitsbehandlung durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird.
Das LG Stade (25.6.15, 8 O 37/15) hat einer Zahnarztpraxis untersagt, „50+ Patienten“ kostenlos einen exklusiven „Vitalitätsplan“ zu erstellen und damit zu werben. Das Angebot bestand aus einem Informationsgespräch, einer Abformung der Zähne und einem „Vitalitätsgespräch“. Das LG Stuttgart (13.8.15, 11 O 75/15) verurteilte einen Zahnarzt dazu, keine Gutscheine mehr für eine kostenlose Zahnreinigung unter Neupatienten zu verteilen.
Die von einem Unternehmer im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten unterliegen auch dann als Beförderungsleistungen dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach ...
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die beim Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem ...
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Die tatsächliche Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen Eltern und Kindern hält einem Fremdvergleich u.a. nicht stand, wenn das vertraglich vereinbarte kurzfristige Kündigungsrecht von den minderjährigen Kindern faktisch nicht ausgeübt werden kann (FG Niedersachsen 14.1.15, 4 K 26/15; Rev. BFH X R 14/15).