Wer als Arzt zu viel verschreibt und seine Richtgrößen überschreitet, muss mit Regress rechnen. Die Einhaltung von Richtgrößen ist Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zum 1.1.12 wurde § 106 Abs. 5e S. 1 SGB V eingefügt, wonach bei erstmaliger Überschreitung der Richtgröße um 25 % vor Ausspruch eines Regresses eine Beratung erfolgen müsse (Beratung vor Regress) Das Wort „erstmalig“ war allerdings bis zu zwei Entscheidungen des BSG (2.10.14, B 6 KA/8/14 und B 6 KA 3/14) streitig. Das ...
Die Einbindung beruflich genutzter Räume in die häusliche Sphäre wird durch Publikumsverkehr oder die Beschäftigung von nicht familienangehörigen (Teilzeit-)Arbeitskräften überlagert. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr.
Die Änderung des § 103 Abs. 3a SGB V in Bezug auf die Ablehnung der Nachbesetzung von einer Kann-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift (siehe dazu bereits den Beitrag von Lindena/Wildfeuer, S. 1) hat unter Ärzten und Ärztevertretern für viel Verunsicherung gesorgt. Fraglich ist, was die Änderung für die praktische Entscheidung der Zulassungsausschüsse bedeutet und inwieweit die erfolgreiche Praxisnachfolge vorhersehbar und gestaltbar bleibt.
Ein auf der Grundlage von Diktatkassetten und Excel-Tabellen geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß (FG Köln 18.6.15, 10 K 33/15, Rev. zugelassen).
Ab dem 1.1.15 können Architekten und Ingenieure auch in Bayern die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) nutzen. An diesem Tag tritt eine Änderung des entsprechenden Baukammergesetzes ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Den ganzen August über befassen sich Autoren von Praxis Freiberufler-Beratung mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 1.8 in Kraft getreten ist. Im Gegensatz zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2007 kann von revolutionären Ansätzen wohl eher nicht die Rede sein. Die bisherige Gesetzeslage wird in weiten Teilen feinjustiert (z.B. Anstellung von Ärzten), verschärft (Praxisnachfolge), erleichtert (MVZ, Zweitmeinungsverfahren), regionalisiert (Honorarprüfungen) und bürokratisiert ...