Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über praxisrelevante Updates, wie z. B. die Aufhebung des BMF-Schreibens zur AfA von Gebäuden, die abgesenkte Umlage im Baugewerbe in der 8. Winterbeschäftigungs-Verordnung und die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.26. Spannende Urteile u. a. vom BAG zur Urlaubsberechnung, vom VG Gelsenkirchen zu unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätzen und vom FG Hessen zum ...
Unterrichtet eine GmbH über ihren Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut, gilt sie steuerlich nicht als berufsbildende Einrichtung und kann daher für ihre Gewinne keine Gewerbesteuerbefreiung anch ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die erhöhten ...
Die gesetzliche Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für „andere“ Versicherung wie z.B. Pflegezusatzversicherungen ist verfassungsgemäß; eine Vorlage an das BVerfG ist nicht erforderlich (BFH 24.7.25, X R 10/20).
Gegenüber mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird (BFH 3.7.
Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor und warnen gleich als erstes vor Betrugsversuchen, die sich ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Arbeitnehmer, die das für die Regelaltersrente nach dem SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) Dies gilt auch für die Mitglieder von Versorgungswerken (LSG Nordrhein-Westfalen 27.1.25, L 20 AL 127/23; Revision zugelassen).