Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt – unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst – ist, unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.5.25, XI R 24/23).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Referentenentwürfe vom ...
Wer im Rentenalter ein Studium aufnimmt, tut dies üblicherweise nicht, um eine neue Einkünftequelle zu erschließen. Vielmehr dient das Studium privaten Neigungen. Eindeutig ist, dass mangels Absicht zur Einkünfteerzielung kein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht kommt, selbst wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Aber sind die Aufwendungen wenigstens als Sonderausgaben, d. h. als Ausbildungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG absetzbar?
Nach der Sommerpause haben Dietrich Loll und seine Co-Moderator Steffen Pasler wieder viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen.
Rentner, die Zuschüsse von der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, müssen aufpassen: Nach einem Urteil des FG Niedersachsen (10.7.24, 4 K 21/22) mindern diese steuerfreien ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das BMF (8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080) hat ausdrücklich darauf hingewiesen: Die Aufbewahrungsfristen für umsatzsteuerliche Aufzeichnungen – insbesondere nach § 22 Abs. 1 UStG – bleiben unverändert bei zehn Jahren. Damit ist die im Handels- und Steuerrecht seit dem IV. Bürokratieentlastungsgesetz geltende Verkürzung der Frist für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen) auf acht Jahre nicht eins zu eins auf die umsatzsteuerlichen Dokumentationspflichten übertragbar.