Chefärzte bzw. Klinikdirektoren eines Universitätsklinikums haben keinen Anspruch auf einen Teil der Gewinne des Zentrallabors für die von ihnen veranlassten Laborleistungen. Eine solche Beteiligung verstoße gegen § 31 der (Muster-)Berufsordnung (VG Düsseldorf 26.6.17, 15 K 3450/15). Gleichwohl spricht einiges dafür, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird.
Wer in Rechnungen die Umsatzsteuer unberechtigt oder überhöht ausweist, schuldet sie (§ 14c UStG). Hier hilft nur die (nicht zurückwirkende) Rechnungsberichtigung (BFH 19.5.15, V B 133/14). Das trifft grundsätzlich ...
Der BFH (16.3.17, V R 38/16) bezweifelt die Umsatzsteuerpflicht für Fahrunterricht der Klassen B („Pkw-Führerschein“) und C1 und hat daher die Frage dem EuGH vorgelegt.
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 i. V. mit Abs. 2 S. 2 EStG). Als kurze Zeit i. S. von § 11 EStG ist ein Zeitraum bis zu 10 Tagen anzusehen. Der Beitrag geht auf wichtige Sonderfälle in der aktuellen Kurzinfo ESt 9/2014 der OFD Nordrhein-Westfalen vom 2.5.17 ein.
Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einschließlich der anfänglichen Betreuung des Käufers ist gewerblich und keine freiberufliche Tätigkeit. Eine „unterrichtende“ oder „erzieherische ...
Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Änderung des Veräußerungsgewinns auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids und zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Sonstige Leistungen einer MDK-Gutachterin sind ab November 2012 nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwSystRL steuerfrei (FG Niedersachsen 9.6.16, 11 K 15/16).