24.07.2017 · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung
Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit
Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einschließlich der anfänglichen Betreuung des Käufers ist gewerblich und keine freiberufliche Tätigkeit. Eine „unterrichtende“ oder „erzieherische Tätigkeit“ i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt ein Tätigwerden gegenüber Menschen voraus (BFH 9.5.17, VIII R 11/15).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig