Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.07.2017 · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung

    Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit

    Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einschließlich der anfänglichen Betreuung des Käufers ist gewerblich und keine freiberufliche Tätigkeit. Eine „unterrichtende“ oder „erzieherische Tätigkeit“ i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt ein Tätigwerden gegenüber Menschen voraus (BFH 9.5.17, VIII R 11/15).