Wer als Mieter beruflich genutzter Praxis- oder Büroräume unerwünschte Konkurrenz im selben Gebäude fürchtet, vereinbart mit seinem Vermieter Konkurrenzschutz. Der Vermieter verpflichtet sich, innerhalb des Gebäudes, in dem sich die Mieträume befinden sowie in gewisser Entfernung hiervon, Räumlichkeiten nicht an Wettbewerber zu vermieten oder zu verkaufen. Soll die Klausel wirklich Schutz bieten, kommt es auf die exakte Formulierung an (KG Berlin 2.9.13, 12 U 101/12).
Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der steuerliche Gewinn nicht um eine außerbilanziell abzuziehende Investitionszulage zu kürzen (FG Sachsen 2.8.17, 1 K 664/14; Rev.
Fluch oder Segen? Fluch, weil man nur in Ausnahmefällen an den Urheber einer verheerenden Bewertung herankommt. Segen, weil die – positive – werbliche Wirkung von Bewertungsportalen nicht zu unterschätzen ist.
Für Vergütungen, die eine Universität niedergelassenen Ärzten für die praktische Ausbildung von PJlern zahlt, kann die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 EStG (‚Übungsleiter-Pauschale‘) nicht beansprucht werden. Die praktische Ausbildung lässt sich nicht hinreichend von der Haupttätigkeit trennen, weshalb es an der erforderlichen Nebentätigkeit fehlt (FG Schleswig-Holstein 7.3.18, 2 K 174/17).
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Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Das Werberecht für Heilberufler ist lockerer geworden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten, Patienten anzusprechen, durch das Internet und die sozialen Medien entscheidend verbessert. Ein Eintrag in den gelben Seiten reicht heute – gerade für eine junge Praxis – definitiv nicht mehr. In diesem Video zeigt Dr. Lars Lindenau Möglichkeiten und Grenzen des Werberechts verständlich auf und gibt eine ganze Reihe nützlicher Tipps für die eigene Kommunikationsstrategie.