In der Freiberufler-Variante ist das MVZ eine GbR oder PartGG und unterscheidet sich gar nicht so sehr von der Berufsausübungsgemeinschaft. Was dennoch zu beachten ist, erläutert Lars Lindenau in diesem Video.
Um herauszufinden, was Veränderungsbereitschaft fördert, wird in verschiedenen Branchen in Österreich und Deutschland eine Online-Befragung durchgeführt. Die –anonyme –Befragung läuft noch bis zum 30.9.18.
|Ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB setzt nicht nur den tatsächlichen Übergang eines Betriebs(-teils) voraus, sondern auch den Wechsel der Verantwortlichkeit an der Spitze der betroffenen Unternehmen (BAG ...
Ist einer der Ärzte stundenweise abwesend und lässt er sich durch den anderen vertreten und werden Krankenversichertenkarten in größerem Umfang vorab eingelesen, kann ein Schätzungsermessen auch unter der Grenze von 20 % gemeinsamer Fälle ausgeübt werden. In der Einlesung vor Leistungserbringung liegt ein starkes Indiz für eine gemeinschaftliche Berufsausübung (SG Marburg 10.8.17, S 12 KA 136/17 WA, Gerichtsbescheid).
Weil das Mitglied einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis seinen Praxisanteil „mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.12“ übertragen hat und in diesem Zeitpunkt auch der dingliche Übertragungsvorgang abgeschlossen ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Bieten Sie Arzt-Mandanten fundierte Unterstützung bei der Gestaltung von Vermögensaufbau und -nachfolge. Die neue Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie das Instrument der vermögensverwaltenden Personengesellschaft hier optimal nutzen.
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Vertrags(zahn)ärzte können Honoraransprüche gegen die KV abtreten. Abtretungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in Abrechnungsordnungen sind unwirksam (BSG B 6 KA 38/17 R, B 6 KA 39/17 R und B 6 KA 40/17 R, lt. Sitzungsbericht vom 27.6.18).