Für eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen betroffener Ärzte durch den Portalbetreiber genügt es nicht, wenn sich dieser mit inhaltsleeren Erklärungen des Verfassers der Bewertung zufrieden gibt (OLG Braunschweig 18.6.19, 2 U 97/18)
Ein amtlich bestellter Betreuer (§ 1896 BGB) kann den Pflege-Pauschbetrag nicht beanspruchen, da ihm aus dem Betreuungsverhältnis die Pflege des Betreuten nicht zwangsläufig i. S. des § 33 Abs. 2 EStG erwächst.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Um eine Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG und denen aus selbstständiger Arbeit i.S. des § 18 EStG vornehmen zu können, ist darauf abzustellen, ob es sich um einen ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG in Form einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit handelt oder nicht. Diese Abgrenzung ist im Gesundheitsbereich nicht immer einfach, da es eine Vielzahl von Berufsbildern und von Bedarfen der Patienten gibt. Der Beitrag skizziert die Leitlinien ...
Im Nachbesetzungsverfahren sind die Gründe für das Fehlen einer ärztlichen „Tätigkeit in nennenswertem Umfang“ unerheblich. Liegt eine solche nicht vor, ist die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes mangels ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Drei Ärzte haben erfolgreich Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt (LG München 6.12.19, 25 O 13978/18, 25 O 13979/18 und 25 O 13980/18, nrkr).