Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.05.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung

    BFH lässt Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule von EuGH klären

    | Die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, könnten nach Unionsrecht steuerfrei sein (BFH 27.3.19, V R 32/18). Die Vorlage an den EuGH war erforderlich, weil der EuGH (14.3.19, C-449/17, EU:C:2019:203 – A&G Fahrschul-Akademie GmbH) eine einschränkende Auslegung des Unterrichtsbegriffs „in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen“ vorgenommen hatte. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents