Ein Antrag nach § 103 Abs. 4a S 3 SGB V ist erst dann in vollständiger Form gestellt, wenn ihm alle notwendigen Unterlagen (einschließlich des Anstellungsvertrags) beigefügt worden sind (LSG Niedersachsen-Bremen 28.8.19, L 3 KA 12/18).
Vertragsärzten droht der Verlust der Zulassung und die Rückzahlung der Honorare, wenn sie in einer Gemeinschaftspraxis wie ein Arbeitnehmer tätig sind, einen festen Lohn erhalten und kein wirtschaftliches Risiko ...
Verbraucher erwarten besondere Preisvorteile, wenn sie eine Rabattplattform aufsuchen. Wird dort ein Wertgutschein über 499 EUR für eine Faltenbehandlung angekündigt, geht der Verbraucher davon aus, dass er diese ...
Die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst ist eine abhängige Beschäftigung ist und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (SG Dortmund 17.9.19, S 34 BA 58/18, Urteil).
Es ist mit der einzuhaltenden ärztlichen Sorgfalt nicht vereinbar, dass ein Arzt grundsätzlich auf den persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet und Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen über einen ...
Das AG Düsseldorf (2.8.19, 119 Cs - 110 Js 2401/19 - 426/19) hat einen Arzt, der unberechtigt einen deutschen Doktortitel führte, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 250 EUR verurteilt.
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Der Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BÄO ist nur gerechtfertigt, wenn er im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zur Abwehr einer Gefahr für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient weiterhin erforderlich ist (BVerwG 31.7.19, 3 B 7.18, Beschluss).