Das FG Münster (13.1.21, 13 K 365/17 K,G,F, Rev. BFH V R 2/21) hat zu zwei Aspekten im Zusammenhang mit der Zuordnung von Gewinnen und Betriebsausgaben zum steuerbefreiten Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH entschieden. Es ging dabei um Umsätze aus Personal- und Sachmittelgestellung und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Cafeteria-Betrieb.
„Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“ (BMF, FAQ „Corona“)
Theatervorführungen i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur Aufführungen von Theaterstücken im engeren Sinn, Opern und Operetten, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der ...
Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer können auch dann keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer mit einer Teleradiologie ausstattet, die der Unfallchirurg im Rahmen von Rufbereitschaftsdiensten verwenden kann (FG Niedersachsen 19.10.20, 1 K 292/19).
Bietet der der Richtgrößenprüfung unterliegende Vertragsarzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss weiteren Sachvortrag zum Vorliegen von Praxisbesonderheiten an, darf der Beschwerdeausschuss ...
Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gemäß § 3 Nr.
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Aufgrund der Corona-Pandemie war es vielen Betroffenen nicht möglich, die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur in R 6.6 EStR einzuhalten. Daher hat das BMF beschlossen, die Fristen um ein Jahr zu verlängern, wenn sie sonst jetzt ausgelaufen wären (BMF 13.1.21, IV C 6 - S 2138/19/10002 :003). Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29.2.20 und vor dem 1.1.21 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.