Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist. Dem FA ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelübernachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen zu ermitteln, ...
Der Eingliederung in einen fremden „Arztbetrieb“ kann es zwar entgegenstehen, wenn ein Arztvertreter für die Dauer seiner Tätigkeit die Stelle des Praxisinhabers einnimmt und zeitweilig selbst dessen ...
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer (BFH 1.12.21, III R 20/19).
Das BSG 19.10.21 (B 12 R 6/20 R) hat eine in der Intensivpflege eingestellte Altenpflegerin als abhängige Beschäftigte angesehen. Daran änderte auch die freie Vereinbarkeit der Übernahme einzelner Dienste mit dem ...
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Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als juristischer Repetitor ist gemäß § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI versicherungspflichtig, auch wenn für die hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt eine Befreiung besteht (LSG München 20.4.21, L 13 R 508/12).