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  • 15.09.2019 · Nachricht · Werbungskosten

    FG Münster: Baustelle ist keine erste Tätigkeitsstätte

    | Auch wenn Sie einen Projektleiter mehr als 48 Monate auf derselben Baustelle als Chef einer Großbaustelle einsetzen, führt dies nicht zwingend dazu, dass die Baustelle zu seiner ersten Tätigkeitsstätte wird. Er kann Fahrtkosten dorthin nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und auch Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten absetzen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. |