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  • 23.07.2019 · Nachricht · HOAI

    Wohnkomplex mit Tiefgarage: OLG Hamburg sieht nur ein Gebäude

    | Umfasst ein Auftrag mehrere Gebäude, sind die Honorare für jedes Gebäude getrennt zu berechnen. Für die Abgrenzung, ob es sich um ein oder mehrere Gebäude handelt, kommt es darauf an, ob die Bauteile nach funktionellen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind. Das hat das OLG Hamburg im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. |