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  • · Nachricht · HOAI

    OLG München bestätigt: HOAI-Anwendung ist weiter möglich

    | Für Grundleistungen können Sie die Honorarermittlungsregeln der HOAI nach wie vor anwenden. Das hat das OLG München klargestellt und damit die von PBP seit jeher vertretene Auffassung bestätigt. |

     

    Achten Sie auf vier Dinge, um sich nach wie vor an der HOAI orientieren zu können (OLG München, Beschluss vom 08.10.2019, Az. 20 U 94/19 Bau, Abruf-Nr. 212722):

    • 1. Der EuGH hat nur die Mindest- und Höchstsätze als Grenzwerte des Preisrechts (= Korridor der zulässigen Honorare) als unrechtmäßig verurteilt, sonst nichts (EuGH, Urteil vom 04.07.2019, Rs. C-377/17, Abruf-Nr. 209725).