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  • · Nachricht · HOAI

    Mindestsätze: Bundesregierung plant keine „Reaktivierung“

    | Die Bundesregierung wird nicht versuchen, die Mindestsätze der HOAI als verbindliche Honoraruntergrenze zu „reaktivieren“. Sie wird kein „Fachplanergesetz“ auf den Weg bringen, um so die vom EuGH beklagte Inkohärenz zu beseitigen. Das hat Dr. Thomas Solbach, Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium, auf der Herbsttagung des AHO am 19.11. in Berlin klargestellt. |

     

    Solbach erklärte in seinem Vortrag „Umsetzung des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 zur HOAI ‒ Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise“, dass es zum einen lange dauere, bis ein „Fachplanergesetz“ auf den Weg gebracht werden könne, um die Inkohärenz zu beseitigen. Das EuGH-Urteil müsse aber innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Zum zweiten sei es zweifelhaft, ob ein solches Gesetz (Ländersache) überhaupt zustande komme.

     

    Wichtig | Die Überlegungen der Bundesregierung gehen deshalb dahin, die vom EuGH gekippte Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze durch eine Regelung zu ersetzen, die an § 4 der deutschen Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) angelehnt ist. Die Regelung wird zwei zentrale Bestandteile haben:

    • Ist zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber nichts anderes geregelt, gilt ein bestimmter ‒ von der Bundesregierung noch zu bestimmender ‒ Wert (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.) als vereinbart.
    • Zusätzlich müssen Sie den Auftraggeber in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

    Mit einer kompletten Überarbeitung der HOAI wird sich erst die nächste Bundesregierung befassen. Damit wird es vor 2023 oder 2024 keine „große HOAI-Reform“ geben.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 1 | ID 46165468