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  • 13.11.2019 · Nachricht · Haftung

    KG Berlin: LV des Architekten muss Regeln der Technik einhalten

    | Ein Architekt, der nur mit der Bauleitung und Mitwirkung an der Vergabe zur Modernisierung einer Wohnanlage beauftragt ist, macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er in seinem LV für eine Brandwand statt eines „nicht brennbaren“ Wärmedämmverbundsystems eine nur „schwer entflammbare“ Variante vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn ihm der Auftraggeber keine Planungsunterlagen ausgehändigt hat. Das hat das KG Berlin klargestellt. |