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  • · Nachricht · Architektenrecht

    Kostengrenze: Mündliche Verhandlung beim BGH am 07.03.

    | Die Klage des Vereins fairtrag e.V. gegen die Baukostenobergrenzen der öffentlichen Hand setzt sich fort. Am 07.03.2019 findet die mündliche Verhandlung vor dem BGH statt. |

     

    Hintergrund | Fast alle Verträge der öffentlichen Hand und viele Verträge privater Auftraggeber enthalten Baukostenobergrenzen als „Beschaffenheitsvereinbarung“. Das sind Regelungen, mit denen Sie sich verpflichten, so zu planen, dass ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Ist das trotzdem der Fall, ist Ihr Werk mangelhaft. Sie müssen kostenlos umplanen, wenn das noch möglich ist. Es drohen Kündigung, die Rückzahlung von Abschlagszahlungen und Schadenersatz. Dagegen wehrt sich der Verein fairtrag e.V. Bisher ohne Erfolg. Jetzt muss der BGH in letzter Instanz entscheiden, ob es zulässig ist, in AGB solche Baukostenobergrenzen vorzugeben.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „KG Berlin hält Kostengrenzen im RBBau-Vertrag für rechtmäßig: Diese Folgen ziehen Sie daraus, PBP 1/2018, Seite 10 → Abruf-Nr. 45052085
    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 2 | ID 45198938