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  • 27.02.2017 · Nachricht · Bauüberwachung aktuell

    Lph 8: Neues zur Unternehmer-Kündigung aus wichtigem Grund

    | Wenn ein ausführendes Unternehmen ein Nachtragsangebot erteilt und auf dessen Beauftragung wartet, berechtigt das Ihren Auftraggeber nicht dazu, dieses Unternehmen wegen Leistungsverweigerung aus wichtigem Grund zu kündigen. Etwas anderes kann nach Auffassung des OLG Zweibrücken nur gelten, wenn der Auftragnehmer die Fortsetzung seiner Leistung in unverhandelbare Abhängigkeit von der Beauftragung der Nachträge gestellt hat. |