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  • · Fachbeitrag · Bauherrenberatung

    VOB/B: Neues zum Preisanpassungsrecht des Auftraggebers bei Mengenänderungen

    | In § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B ist geregelt, dass der Einheitspreis auf Verlangen des Auftragnehmers erhöht werden kann, wenn sich der Mengenvordersatz um mehr als zehn Prozent vermindert. Das OLG Köln und das OLG Düsseldorf haben jetzt aber für zwei wichtige Praxisfälle klargestellt, wann ein solches Preiserhöhungsverlangen unwirksam ist. Im Sinne einer optimalen Beratung Ihrer Auftraggeber sollten Sie darüber Bescheid wissen. |

    Preisanpassungsrecht vertraglich ausschließbar

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Preisanpassungsrecht mit einer entsprechenden vertraglichen Klausel in einem VOB-Einheitspreisvertrag ausgeschlossen werden kann. Im konkreten Fall ging es um folgende Klausel (OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014, Az. 19 U 55/14, Abruf-Nr. 144489):

     

    • Vertragsklausel: Ausschluss des Preisanpassungsrechts

    Massenänderungen - auch über zehn Prozent - sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Preiskorrektur.