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  • · Fachbeitrag · Ausschreibungen

    Ukraine-Krieg: Bundesbauministerium empfiehlt Preisgleitklauseln für Bundesbauten und den Verkehrswegebau

    | Der Krieg Putins gegen die Ukraine verschärft die Probleme auf deutschen Baustellen. Wegen gestörter Lieferketten sind Materialien aktuell nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für Bundesbauten und den Verkehrswegebau Hinweise zum Umgang mit diesen Problemen herausgegeben. |

     

    Das siebenseitige Dokument steht Ihnen auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 228324 zum Download bereit. Die Praxishinweise gelten vom 25.03.2022 bis zum 30.06.2022 und sind ausschließlich für öffentliche Bauleistungen verbindlich. Die Grundaussage lautet, dass trotz der mit den Preissteigerungen einhergehenden Unwägbarkeiten

    • ausschreibungsreife Gewerke zu vergeben,
    • Planungen fortzusetzen und
    • zur Ausschreibung zu führen sind

     

    Wichtig | In dem Schreiben gehen die Ministerien auch auf Stoffpreisgleitklauseln für Betriebsstoffe ein. Wörtlich heißt es: „Von der Regelung in Nummer 2.3 der Richtlinie zum Formblatt 225 des VHB (ausnahmsweise Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel für Betriebsstoffe) darf bei maschinenintensiven Gewerken Gebrauch gemacht werden, vorausgesetzt, beide der nachfolgend genannten Voraussetzungen treffen zu:

    • 1. Die Vertragsunterlagen sind so aufgestellt, dass sie sich für die indexbasierte Preisgleitung eignen (eigene Ordnungsziffer).
    • 2. Der Wert der Betriebsstoffe übersteigt ein Prozent der geschätzten Auftragssumme.
    Quelle: ID 48127843