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  • 30.05.2014 · Fachbeitrag · Versicherung

    Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen?

    Das Unterlassen, geotechnische Untersuchungen einzuholen, stellt einen objektiven Pflichtenverstoß gegen DIN 4020 dar, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Kann der Architekt aber nachweisen, dass er in der – wenn auch irrigen – Annahme handelte, die Bodenverhältnisse zu kennen, sodass geotechnische Untersuchungen entbehrlich seien, so scheidet ein bewusst pflichtwidriges Verhalten aus (Landgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 7.3.2014, Az. 4 O 124/11; Abruf-Nr. 141593 ).