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  • 04.01.2019 · Nachricht · Bauherrnberatung

    Wiederaufbau nach Brand: Versicherung nimmt es wörtlich

    | Sollen Sie für einen Bauherrn den Wiederaufbau eines abgebrannten Gebäudes planen, sollten Sie ihn auch auf das Thema „Versicherung“ und das „Kleingedruckte“ darin ansprechen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Celle. Es geht auch darum, den Vorwurf „Beratungsfehler“ zu vermeiden. |