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  • · Fachbeitrag · Vermögensplanung

    Altersvorsorge: So stellt sich die Situation eines 50-jährigen Architekten mit Familie dar

    von Dipl.-Kfm. und Dipl.-Fw. Boris Rahming, rahming GmbH, Berlin

    | Reicht meine Rente aus dem Versorgungswerk, um mein Leben nach dem Beruf finanzieren zu können oder muss ich zusätzlich ansparen? Diese Frage, die sich viele Architekten und Ingenieure stellen, lässt sich am besten dadurch beantworten, dass man einen Praxis-Check am konkreten Fall vornimmt. |

    Praxisfall

    Wir haben einen typischen Fall ausgewählt - nämlich einen selbstständigen Architekten Anfang 50 mit Familie.

     

    • Fall

    A ist Architekt (geboren 1.4.1959) und verheiratet. Seine Ehefrau E (geboren 8.8.1961) ist in Teilzeit als Lehrerin tätig. Sie verdient 23.800 Euro brutto. Das Paar hat zwei Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren. A hat mit seinem Partner eine Architekten-GbR. Beide sind Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg. Der auf A entfallende Gewinnanteil aus der GbR stellt das beitragsrelevante Einkommen dar, nach dem sich sein Versorgungswerkbeitrag ermittelt. 2011 wird der Gewinnanteil für A in etwa 80.000 Euro betragen.

    Der wesentliche Vermögensbaustein der Eheleute besteht aus einem weitgehend entschuldeten selbstgenutzten Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro. Das Hypothekendarlehen valutiert mit rund 80.000 Euro. Aus Zeiten des Berufseinstiegs hat A eine kleinere Kapitallebensversicherung mit einer steuerfreien Einmalleistung im Wert von 45.000 Euro. Diese wird bereits zu seinem 60. Lebensjahr fällig. Bis zum 66. Lebensjahr könnte dieses Kapital bei einer Verzinsung von 3,5 Prozent nach Steuern auf 55.316 Euro anwachsen. Mit Ausnahme eines Tagesgelds von 30.000 Euro ist aktuell kein liquides Vermögen vorhanden.