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  • 28.01.2015 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Umsatzsteuer bei gekündigtem Vertrag: Musterprozess anhängig

    | In PBP 4/2014 und 12/2014 hatten wir Sie informiert, dass das Finanzamt eine neue Einnahmequelle entdeckt hat: Die Umsatzsteuer bei vorzeitig gekündigten Planungsverträgen. Umsatzsteuersonderprüfer stellen sich nämlich urplötzlich auf den Standpunkt, dass Sie auch auf das Honorar für die nicht mehr erbrachten Leistungen Umsatzsteuer berechnen und abführen müssen. Bisher war die gängige Meinung, dass es sich dabei um nicht umsatzsteuerbaren Schadenersatz handelt. |