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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Neues BFH-Urteil zum Sportsponsoring (Teil 1): VIP-Logen als Betriebsausgaben absetzen

    | Fußball, Volleyball, Handball, Basketball ‒ der PBP-Redakteur kennt viele Büros, die sich im Voll- oder Semiprofisport als Sponsor engagieren und z. B. VIP-Logen buchen. Das Problem dabei ist, dass VIP-Logen-Rechnungen Teilleistungen enthalten, die nicht steuerlich absetzbar sind. PBP geht deshalb in einer zweiteiligen Beitragsserie auf drei Fragen ein: Wie lässt sich der Betriebsausgabenabzug optimieren? Welche Bestandteile sind nicht abzugsfähig? Und wie vermeidet man, dass Gäste, die man in die VIP-Loge einlädt, diese Leistung selbst versteuern müssen? |

    VIP-Loge in die einzelnen Bestandteile zerlegen

    Damit auch das Finanzamt bei VIP-Logen mitspielt, müssen einige steuerliche Spielregeln beachtet werden. Hierfür ist es erforderlich, die Aufwendungen in vier Bestandteile aufzuteilen:

     

    • 1. Werbung (z. B. innerhalb der Loge oder Bandenwerbung)