· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Der Wachstums-Booster: Von diesen steuerlichen Verbesserungen profitieren Planungsbüros
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Bundesrat hatte am 11.07.2025 den Weg für den „Wachstums-Booster“ freigemacht. Am 18.07.2025 ist das Gesetz schon im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Milliardenschwere Steuerentlastungen sind damit auf dem Weg zu Ihnen. PBP nimmt das zum Anlass, Ihnen die fünf ‒ für Planungsbüros relevantesten ‒ Steueränderungen vorzustellen. Inhaltlich geht es dabei v. a. um die steuerliche Förderung von E-Autos, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und eine reduzierte Unternehmensbesteuerung. |
1. Privilegierte E-Pkw: Auto darf jetzt 100.000 Euro kosten
Die private Nutzung eines betrieblichen E-Firmenwagens unterliegt der Besteuerung. Beim Inhaber des Architektur- oder Ingenieurbüros als gewinn-erhöhende Privatentnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG), bei begünstigten Mitarbeitern (E-Dienstwagen) als steuer- und beitragspflichtiger Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG). Um die Elektromobilität zu fördern, wird der Bruttolistenneupreis als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung bei reinen E-Fahrzeugen nur zu einem Viertel angesetzt.
Wichtig | Voraussetzung dafür ist, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs eine bestimmte Wertgrenze nicht übersteigt. Die Grenze hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
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