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  • · Nachricht · Steueränderung

    JStG 2020: Corona-Sonderzahlung ist auch in 2021 noch möglich

    | Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung ist im Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet worden. Wenn Sie § 3 Nr. 11 EStG bisher nicht genutzt haben, können Sie Mitarbeitern den Corona-Bonus also bis zum 30.06.2021 gewähren. |

     

    Wichtig | Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass Sie im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen können. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 3 | ID 47030244