Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.11.2018 · Nachricht · Personalmanagement

    EuGH: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch

    | Ein Mitarbeiter verliert Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Der Anspruch verfällt nur, wenn Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass der Mitarbeiter in Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, den Anspruch wahrzunehmen und Sie ihm den Urlaub auch gewährt hätten. Das hat der EuGH klargestellt (EuGH, Urteil vom 06.11.2018, Rs. C-619/16, Abruf-Nr. 205301 ). |