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  • 07.11.2018 · Nachricht · Personalmanagement

    Bauüberwacher: Versicherung muss teures Hörgerät bezahlen

    | Der Projektleiter eines Ingenieurbüros, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen zuständig ist, hat Anspruch auf ein Hörgerätesystem, das sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpasst. Die gesetzliche Rentenversicherung muss entsprechende Mehrkosten für höherwertige Hörgeräte tragen. Das hat das LSG Hessen entschieden. |