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  • 14.11.2023 · Nachricht · Pensionszusage

    Parallelität von Altersversorgung und Geschäftsführer-Gehalt muss nicht zu verdeckter Gewinnausschüttung führen

    | Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalls neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit ein nur reduziertes Gehalt gezahlt, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das gilt zumindest dann, wenn das Gehalt die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet. Das hat der BFH bei einem GmbH-Gesellschafter entschieden, der wegen eines Notfalls nochmal als Geschäftsführer einspringen musste. |