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  • · Nachricht · Mitarbeiterbindung

    1.500-Euro-Corona-Bonus steuer- und abgabenfrei gewähren

    | Viele Mitarbeiter haben in der Corona-Krise Tolles geleistet. Wenn Sie es sich wirtschaftlich leisten können, können Sie diesen dafür einen Bonus zahlen. Bis zu einem Betrag von 1.500 Euro bleibt der steuer- und sozialabgabenfrei. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt. PBP stellt Ihnen die Eckdaten vor. |

     

    Die Rahmenbedingungen sind (BMF, Schreiben vom 09.04.2020, Az. IV C ‒ 5 - S 2342/20/10009 :001, Abruf-Nr. 215201):

    • Sie können Ihren Mitarbeitern vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die entsprechende „Befreiungsnorm“ ist § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz.
    • Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen.
    • Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstellt werden, dass ein die Beihilfe und Unterstützung rechtfertigender Anlass vorliegt. Sie müssen also keinen konkreten Corona-Zusammenhang nachweisen.
    • Nicht unter die Befreiung fallen Zuschüsse, die Sie Mitarbeitern zum Kurzarbeitergeld zahlen.
    • Die steuerfreien Leistungen müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen. Andere Steuerbefreiungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt und können von Ihnen zusätzlich gewährt werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    • In der Juni-Ausgabe erfahren Sie, welche Gestaltungsspielräume Ihnen der Bonus eröffnet und wie Sie ihn optimieren können.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 3 | ID 46529177