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  • 27.04.2017 · Nachricht · Management

    Zugangsproblem bei wichtigen Dokumenten praxisgerecht lösen

    | Ist ein unstreitig eingegangenes Fax nicht unterschrieben, sind die Anforderungen an die Schriftform nicht erfüllt. Das Fax gilt als nicht zugegangen. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, auf die fehlende Unterschrift hinzuweisen. Das gilt auch, wenn der Empfänger eine Behörde ist, z. B. ein Gericht. Das hat der BGH klargestellt. Ziehen Sie für Ihre sachgerechte Kommunikation daraus die richtigen Schlüsse. |