Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.09.2021 · Nachricht · Lph 8

    Bedenkenhinweis kann auch mündlich erfolgen

    Ausführende Unternehmen müssen eine schriftliche Meldung beim Auftraggeber einreichen, wenn sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bzw. gegen die Planungsvorgaben haben. So sieht es § 4 Abs. 3 VOB/B vor. Jetzt hat das OLG Brandenburg entschieden, dass auch eine mündliche Bedenkenanmeldung wirksam sein kann.