28.09.2021 · Nachricht · Lph 8
Bedenkenhinweis kann auch mündlich erfolgen
Ausführende Unternehmen müssen eine schriftliche Meldung beim Auftraggeber einreichen, wenn sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bzw. gegen die Planungsvorgaben haben. So sieht es § 4 Abs. 3 VOB/B vor. Jetzt hat das OLG Brandenburg entschieden, dass auch eine mündliche Bedenkenanmeldung wirksam sein kann.
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