· Fachbeitrag · Leserforum
Weiterbeschäftigung eines Rentners: Freie Mitarbeit oder „Aktivrentner-Modell“?
Ein Leser fragt: Wir möchten einen ehemaligen Mitarbeiter, der zum Jahresende in Rente gegangen ist, weiter beschäftigen. Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, soll er als freier Mitarbeiter für unser Unternehmen tätig werden. Was halten Sie von der Überlegung und was müssen wir dazu veranlassen?
Freie Mitarbeit eines Mitarbeiters in Rente: Fast unmöglich
So sehr wir die Überlegung nachvollziehen können, dass Sie bei der Weiterbeschäftigung einers Mitarbeiters im Rentenalter SV-Beiträge sparen wollen, so sehr müssen wir Sie vor der Gestaltung warnen. Es ist das Sparen an der falschen Stelle; aus zwei Gründen:
- Der Trend in Rechtsprechung und praktischer Handhabung (durch die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund) ist eindeutig: Dass ein Freies-Mitarbeiter-Verhältnis anerkannt wird, ist aktuell der absolute Ausnahmefall. Bei einem Ex-Mitarbeiter ist die Wahrscheinlichkeit noch einmal geringer als bei einem „fremden Kollegen“. Bei Ihrem Ex wird die Deutsche Rentenversicherung Bund immer unterstellen, dass er abhängig beschäftigt ist, weil er in Ihre Organisation eingebunden ist.
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