· Fachbeitrag · Künstliche Intelligenz
Zweite Stufe des EU AI-Acts zündet: Für diese KI-Inhalte besteht Kennzeichnungspflicht
von Dr. Sophie Garling, Rechtsanwältin für IT- und KI-Recht bei JUN Legal, Würzburg
Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Planungsbüros laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als „Deepfakes“ kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf – das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen.
KI-Kennzeichnungspflicht ist unmittelbar anzuwenden
Sie sind als Planungsbüro verpflichtet, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Jede KI-Visualisierung, jeder KI-Text für die Öffentlichkeit steht ab sofort auf dem Prüfstand. Die Pflicht greift unmittelbar. Wer weitermacht wie bisher, riskiert sichtbar unmarkierte Inhalte, die jeder Wettbewerber und jede Behörde auf einen Blick erkennt.
Der vom Rat der EU angenommene „Digital Omnibus on AI“ ändert für Sie in der Regel nichts. Er betrifft vor allem Pflichten für Hochrisiko-KI. Die für Planungsbüros maßgeblichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten unverändert seit dem 02.08.2026.
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