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  • 26.01.2021 · Nachricht · Kinderkrankengeld

    Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 verdoppelt

    | Das Kinderkrankengeld gesetzlich versicherter berufstätiger Eltern steigt im Jahr 2021 rückwirkend zum 05.01.2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Der Anspruch gilt nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Eltern haben den Anspruch auch, wenn sie im Home-Office arbeiten. |