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Einkommensteuerreform 2027: Freibetrag bei Betriebsaufgaben und -veräußerungen soll doch nicht wegfallen
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.08.2026 den offiziellen Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Im Gegensatz zur – an einige Medienhäuser durchgestochenen – ersten inoffiziellen Fassung fehlen im offiziellen Entwurf (Abruf-Nr. 255549) Regelungen, wonach Freibetrag und Tarifermäßigungen für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben entfallen sollen.
Wichtig – Sie müssen geplante Büroaufgaben oder -veräußerungen nicht überstürzen, um sich die entsprechenden Steuervergünstigungen zu sichern. Welche im Raum stehen, lesen Sie im IWW-Fachbeitrag mit der Abruf-Nr. 50345563.
Quelle: Ausgabe 09 / 2026 | Seite 4 | ID 50925623