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  • · Fachbeitrag · Forderungsmanagement

    So profitieren Sie vom Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr

    | Seit dem 28. Juli 2014 sind Sie besser gegen säumige Vertragspartner geschützt. An diesem Tag ist das „Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten (Abruf-Nr. 142279 ). Es soll für bessere Zahlungsmoral im b2b-Bereich sorgen und auch öffentliche Auftraggeber verpflichten, Rechnungen zeitnäher zu begleichen. Instrumente sind von vornherein begrenzte Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen sowie schärfere Sanktionen. |

    Die einzelnen Änderungen im Überblick

    Die einzelnen Änderungen bei den Abnahme- und Zahlungsfristen sowie bei der Sanktionierung von Verstößen sehen wie folgt aus:

     

    Abnahmefristen

    Die Abnahme Ihrer Architekten- und Ingenieurleistungen ist bei HOAI-2013-Verträgen eine Voraussetzung, damit das Honorar fällig wird (§ 15 HOAI 2013). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Rechnungen auch deshalb spät bezahlt werden, weil der Auftraggeber die Abnahme verzögert. Deshalb versucht das Gesetz, der Vereinbarung langer Abnahmefristen gegenzusteuern: