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  • 18.11.2019 · Nachricht · Familienverträge

    Kind wird still beteiligt: Gewinnauszahlung Betriebsausgabe?

    | Wann können Sie Ausgaben für typisch stille Beteiligungen Ihrer Kinder, die Sie den Kindern geschenkt haben, als Betriebsausgaben geltend machen? Reicht es, wenn die Kinder an Verlusten Ihres Büros bis zur Höhe ihrer stillen Einlagen beteiligt sind? Mit dieser Frage muss sich Bundesfinanzhof (BFH) befassen. Das Finanzgericht (FG) München hat den Betriebsausgabenabzug verneint. |