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  • 08.09.2025 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    GmbH-Anteilsverkauf bei weiterer Gf-Tätigkeit: Wie müssen Sie Gewinne versteuern?

    | Es ist verbreitete Praxis, dass ein Büroinhaber, der sein Büro z. B. an einen Investor verkauft, danach vertraglich gebunden noch ein paar Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie der Ex-Inhaber in einer solchen Konstellation den Gewinn aus der Veräußerung versteuern muss – teils als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit oder voll als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das FG Köln entschied in der Vorinstanz auf Ersteres. |