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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Als Architekt noch Einnahmen im Nebenberuf: So nutzen Sie die höhere Betriebsausgabenpauschale

    | Viele Architekten und Ingenieure machen noch etwas „nebenher“. Manche betätigen sich als Schriftsteller oder Fachautoren, andere üben nebenamtliche Lehr- oder Prüfungsämter aus. In allen Fällen müssen Sie die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Diese steuerpflichtigen Einnahmen können Sie um Ihre Betriebsausgaben mindern. Wer deren Einzelnachweis scheut, kann auch Betriebsausgabenpauschalen nutzen. Sie sind für 2023 angehoben worden. PBP liefert die Details. |

    Die neuen Regeln aus dem Bundesfinanzministerium

    Die Grundlagen für die Nutzung der Betriebsausgabenpauschalen befinden sich im Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF, vom 06.04.2023, Az. IV C 6 ‒ S 2246/20/10002 :001, Abruf-Nr. 234665). Die Pauschalen können Sie von Ihren Einnahmen abziehen, ohne dass Sie Ausgaben nachweisen oder belegen müssen. Pauschalen gelten insbesondere für

    • Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller im Nebenberuf sowie