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  • · Nachricht · Büromanagement

    Sicherheitsbeauftragter: Ab sofort nur noch für Büros mit 50 Mitarbeitern nötig

    Für mittelgroße Büros zeitigen die Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung erste Erfolge: Die Pflicht, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, besteht nur noch bei Büros ab 50 Mitarbeitern. Möglich macht das eine Novellierung von § 22 SGB VII. Zuvor war die Schwelle bei 20 Mitarbeitern gelegen.

     

    Seit 29.05 2026 gelten folgende Schwellenwerte bzw. Maßgaben zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten:

    • Unter 20 Beschäftigte: Keine Pflicht – unabhängig von Gefährdungslage