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  • · Fachbeitrag · Büromanagement

    Impfpflicht, Selbsttests, Impf-Prämien und Co.: Antwort auf drängende Fragen aus der Praxis

    | Als Arbeitgeber müssen Sie ab dem 20.04.2021 kostenlos Corona-Tests zur Verfügung zu stellen. Diese Nachricht von PBP hat einige Leser veranlasst, an die Redaktion einige arbeitsrechtliche und organisatorische Fragen zu stellen. Nachfolgend haben wir deshalb für Sie in FAQ-Art die wohl derzeit wichtigsten Fragen und die Antworten dazu zusammengefasst. |

    1. Fragen zur Impfung

    a) Darf der Arbeitgeber zur Impfung zwingen?

    Da es keinen Impfzwang kraft Gesetzes gibt, kann der Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers die Impfung an sich wohl auch nicht kraft Direktionsrechts durchsetzen.

     

    b) Kann während der Arbeitszeit geimpft werden?

    Hier gelten die Grundsätze zum normalen Arztbesuch. Der Arztbesuch ist grundsätzlich Privatsache und soll daher außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Nur in Ausnahmen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung. Solange die Impfzentren feste Impfterminzeiten vorgeben, kann von einer solchen Ausnahme ausgegangen werden. Das könnte sich ändern, wenn die Hausärzte impfen. Hier ist noch nicht deutlich, ob es sich dann auch um feste Impftermine handelt. Erhält der Arbeitnehmer einen festen Termin, hat er einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. In Arbeits- und Tarifverträgen kann diese auf § 616 BGB beruhende Regelung aber ausgeschlossen werden.