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  • · Fachbeitrag · Büroführung

    Büro in wirtschaftlicher Schieflage: Das müssen Geschäftsführer veranlassen

    | Die Krise am Wohnungsbaumarkt hat auch manch ein Architektur- und Ingenieurbüro in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Je nachdem wie akut die Situation ist, müssen Geschäftsführer Maßnahmen ergreifen, um sich nicht dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung auszusetzen und damit persönlich zu haften. |

    Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

    Der Geschäftsführer einer Planer-GmbH ist verpflichtet, die wirtschaftliche Situation des Büros ständig im Auge zu behalten. Diese sog. Selbstprüfungspflicht dient dazu, Krisen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Gerät das Büro wirtschaftlich in die Krise, ist der Geschäftsführer besonders gefordert.

     

    Prüfung der möglichen Insolvenz erforderlich

    Stellt der Geschäftsführer bei der Überwachung Anzeichen für eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung fest, ist er zunächst verpflichtet, das zu prüfen. Fehlen ihm dazu die notwendigen Kenntnisse, muss er einen externen Sachverständigen mit der Überprüfung einer möglichen Insolvenz der GmbH beauftragen.