· Fachbeitrag · Buchführung
Vom richtigen Umgang mit E-Rechnungen: Neuerungen durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2025
von Dirk J. Lamprecht, Leiter Fachbereich Steuern einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei
| Seit dem 01.01.2025 ist es mit der E-Rechnung ernst. Auch Planungsbüros müssen E-Rechnungen zumindest empfangen können. Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich vom 15.10.2024 erläuterte bereits Fragestellungen zum rechtssicheren Umgang mit der E-Rechnung. Genau ein Jahr später, am 15.10.2025 wurde das bisherige Schreiben aktualisiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. |
Die wesentlichen Inhalte des neuen Schreibens
Im BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Az. III C 2 ‒ S 7287-a/00019/007/243, Abruf-Nr. 251120) werden zwei wesentliche Kategorien möglicher Fehler unterschieden. Es handelt sich dabei um
- den Umgang mit einer fehlerhafte E-Rechnung
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