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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Kfz-Kosten: Dreiecksfahrten als neues Steuersparmodell für Unternehmer

    | Wenn Sie erst einen betrieblichen Termin wahrnehmen (Kunden- oder Baustellenbesuch), bevor Sie ins Büro fahren, dürfen Sie für alle in diesen Dreiecksfahrten zurückgelegten Kilometer die tatsächlichen Kilometer-Kosten bzw. 30 Cent je Kilometer als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden und damit Wege aufgezeigt, mit Dreiecksfahrten die betrieblichen Fahrtkosten zu optimieren. |

    Fahrtkosten eines Unternehmers bei Dreiecksfahrten

    Unterbricht ein Unternehmer seine Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb durch die Einschiebung eines betrieblichen Termins, darf er hierfür nach Ansicht des FG Münster den vollen Betriebsausgabenabzug beantragen, weil betriebliche Fahrten vorliegen (FG Münster, Urteil vom 19.12.2012, Az. 11 K 1785/11 F; Abruf-Nr. 130449). Der volle Betriebsausgabenabzug winkt also für folgende Fahrten:

     

    • Fahrten von der Wohnung zum Kunden auf der Hinfahrt zum Betrieb
    • Fahrten vom Betrieb zum Kunden auf der Heimfahrt
    • Fahrten vom Kunden zum Betrieb
    • Fahrten vom Kunden nach Hause

     

    Wichtig | Das FG hat eine weitere interessante Aussage zur Entfernungspauschale gemacht, wenn Sie beispielsweise auf dem Hinweg zum Büro einen Kundenbesuch einschieben und am Abend direkt vom Büro nach Hause fahren. Das Finanzamt war im Münsteraner Fall nämlich höchst kreativ und wollte für diese Fahrt nur eine Entfernungspauschale von 15 Cent für die einfache Strecke zulassen. Begründung: Es lag an diesem Tag ja nur eine einzige Fahrt zwischen Büro und Wohnung vor. Doch dieser Auffassung zeigte das FG die rote Karte. Selbst wenn an einem Tag nur eine direkte Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb stattfindet, steht dem Selbstständigen die volle Entfernungspauschale für die einfache Strecke von 30 Cent zu.

     

    • Beispiel

    Architekt A führt für seinen Firmenwagen ein Fahrtenbuch. Aus dem ergibt sich, dass er an 230 Tagen einen Abstecher zu Kunden oder zu Baustellen gemacht hat, bevor er in sein Büro gefahren ist. Nach Feierabend ist er an diesen Tagen direkt vom Büro nach Hause gefahren (einfache Entfernung 40 km).

     

    So rechnet das Finanzamt

    So rechnen Sie

    Als Betriebsausgabe abziehbare Entfernungspauschale

    1.380 Euro (230 Tage x 40 km x 0,15 Euro/km)

    2.760 Euro (230 Tage x 40 km x 0,30 Euro/km

     

    Beachten Sie | Ihre Berechnungsvariante mit 30 Cent Entfernungspauschale bei nur einer durchgängigen Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb am Tag werden die Finanzämter trotz des Urteils des FG Münster wohl weiterhin ablehnen. Grund ist, dass der Streitfall nun in der Revision beim BFH anhängig ist (Az. VIII R 12/13). Gegen nachteilige Einkommensteuerbescheide müssen betroffene Unternehmer bei Dreiecksfahrten und nur einer Entfernungspauschale von 15 Cent folglich Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.

    Gestaltungen für den optimalen Betriebsausgabenabzug

    Der optimale Betriebsausgabenabzug winkt nach den vom FG Münster festgelegten Grundsätzen also, wenn der Unternehmer auf dem Hinweg zum Betrieb und auf dem Heimweg jeweils einen Kundenbesuch einschiebt. In diesem Fall käme die Entfernungspauschale überhaupt nicht zur Anwendung.

     

    • Beispiel

    Ingenieur B ermittelt anhand eines Fahrtenbuchs für seinen Firmenwagen Kilometer-Kosten von 56 Cent/km. Er fährt an 230 Tagen vor dem Weg ins Büro jeweils zu Kunden/Baustellen/Ämtern (Wohnung - Kunde 20 km, Kunde - Betrieb 35 km) und auf dem Heimweg vom Büro zu Kunden (Büro n- Kunde 15 km, Kunde - Wohnung 20 km). Der direkte Weg von der Wohnung ins Büro beträgt 27 km einfach.

     

    Betriebliche Fahrten auf dem Hinweg zum Büro (Dienstreisen)

    7.084 Euro
(230 Tage x 0,56 Euro/km x 55 km)

    Betriebliche Fahrten auf dem Rückweg zur Wohnung

    4.508 Euro
(230 Tage x 0,56 Euro/km x 35 km

    Betriebsausgaben gesamt

    11.592 Euro

     

     

    Hätte B die Kundenbesuche auf der Hin- und Rückfahrt nicht eingeschoben, würde Folgendes passieren:

     

    Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Büro

    1.863 Euro 
(230 Tage x 0,30 Euro/km x 27 km)

    Tatsächliche Kfz-Kosten für die Fahrten Wohnung - Büro

    6.955,20 Euro 
(230 Tage x 0,56 Euro/km x 27 km x 2)

    Nichtabziehbare Betriebsausgaben

    5.092,20 Euro

     

     

    Folge: Das Einschieben von Kunden- bzw. Baustellenbesuchen bringt hier einen Steuervorteil von 5.092,20 Euro. Das Gute daran: Diese Gestaltung ist wasserdicht. Das Revisionsverfahren beim BFH betrifft nur den Fall, wenn ein Unternehmer eine Fahrt mit einem Kundenbesuch verknüpft und die zweite nicht.

     

    Grundsätze greifen auch bei der Ein-Prozent-Regelung

    Diese Grundsätze greifen selbstverständlich auch für Unternehmer, die die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach der Ein-Prozent-Regelung ermitteln. Denn auch hier wird die Entfernungspauschale mit den tatsächlichen Fahrtkosten verglichen. Der Unterschied zur Fahrtenbuchmethode besteht nur darin, dass die tatsächlichen Fahrzeugkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro hier nach der 0,03-Prozent-Regelung ermittelt werden.

     

    • Beispiel

    B ermittelt im obigen Fall den Wert für die Privatfahrten für seinen Firmenwagen und die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro nach der Ein-Prozent-Regelung (Listenpreis des Firmenwagens: 30.000 Euro). Würde er hier keine Kunden- und Baustellenbesuche oder andere Dienstreisen auf der Hin- und Rückfahrt einschieben, würde Folgendes passieren:

     

    Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Büro

    1.863 Euro 
(230 Tage x 0,30 Euro/km x 27 km)

    Tatsächliche Kfz-Kosten für 
Fahrten Wohnung - Büro

    2.916 Euro (0,03 % von 30.000 Euro 
x 27 km x 12 Monate)

    Nichtabziehbare 
Betriebsausgaben

    1.053 Euro
(2.916 Euro ./. 1.863 Euro)

     

     

    Diese nichtabziehbaren Betriebsausgaben liegen bei der Ein-Prozent-Regelung allerdings auch dann vor, wenn B auf der Hinfahrt zum Büro und auf der Rückfahrt Kundenbesuche einbaut.

     

    Detaillierte Aufzeichnungen über Kundenbesuche ein Muss

    Wer Kundenbesuche vor dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg einschiebt, muss mit kritischen Fragen des Finanzamts rechnen. Führen Sie deshalb unbedingt detaillierte Aufzeichnungen, was Sie bei den jeweiligen Besuchen besprochen haben. Wer täglich einen Geschäftspartner nur zum Kaffeetrinken aufsucht und keine konkreten betrieblichen Aktivitäten ausübt, dürfte keine betrieblichen Fahrten durchsetzen können. Ihre Nachweise könnten wie folgt aussehen

     

    • Nachweis betrieblich veranlasster Dreiecksfahrten

    Datum/Uhrzeit

    Name Geschäftspartner

    Kurzdarstellung der durchgeführten beruflichen Tätigkeiten

    1.3.2013, 8 Uhr

    Huber

    Informationen über Auftrag abgeholt und in Angebot einfließen lassen

    1.3.2013, 17 Uhr

    Huber

    Angebot diskutiert und letzte Änderungen vorgenommen

    4.3.2013, 9 Uhr

    Becker

    Leistungen auf Baustelle geprüft, erbrachte Arbeiten abgenommen

    ...

    ..

    ...

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 22 | ID 39509360