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  • 28.11.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Abzugsverbot: Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung

    | Veranstalten Sie ein Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung, um Spenden für gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln, dann dürfen Sie diese Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen. Das lehrt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hessen. |