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  • 28.10.2015 · Fachbeitrag · Auftraggeberberatung

    Nur 7 Prozent Umsatzsteuer auf Hausanschlüsse fällig

    | Bauherren sollten Rechnungen der für die Wasserbereitstellung erforderlichen Hausanschlusses nur akzeptieren, wenn darauf der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent ausgewiesen ist. Die meisten Unternehmen schlagen auf ihre Nettorechnung derzeit noch 19 Prozent auf. Damit beugen sie sich zwar der Ansicht der Finanzverwaltung, negieren aber eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). |